Im neuen § 28b IfSG ist unter anderem eine bundesweite Regelung zu 3G am Arbeitsplatz vorgesehen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat hierzu eine FAQ-Liste veröffentlicht, in der erste Detailfragen beantwortet werden:
BMAS - FAQs zu 3G am Arbeitsplatz
Die wichtigsten Eckpunkte finden Sie im Dokument anbei zusammengefasst.