minimieren
maximieren

3G am Arbeitsplatz

Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben die Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze beschlossen. Die neuen Regelungen beinhalten arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Maßnahme.

Im neuen § 28b IfSG ist unter anderem eine bundesweite Regelung zu 3G am Arbeitsplatz vorgesehen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat hierzu eine FAQ-Liste veröffentlicht, in der erste Detailfragen beantwortet werden:

BMAS - FAQs zu 3G am Arbeitsplatz

Die wichtigsten Eckpunkte finden Sie im Dokument anbei zusammengefasst.

Corona 3G-Regelung in Betrieben