Hintergrund
Am 1. August 2017 trat die novellierte Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft. Sie brachte mehr Pflichten für Bauunternehmer und Bauherren beim Umgang mit Bauabfällen. Die Verordnung fordert unter anderem, dass Bau- und Abbruchunternehmen auf jeder größeren Baustelle grundsätzlich alle wichtigen Abfallfraktionen jeweils getrennt sammeln, befördern und vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuführen müssen.
Die Pflicht zur getrennten Sammlung der Abfallfraktionen entfällt nur, wenn sie technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
Unsere Dokumentationshilfe zum Download
Die Dokumentationshilfe zur GewAbfV dient dazu, den zusätzlichen bürokratischen Aufwand in Grenzen halten und zur Rechtssicherheit beim Umgang mit Bauabfällen beizutragen. Wir haben diese nach Gesprächen mit dem Bayerischen Umweltministerium und Vertretern der Abfallwirtschaftsämter leicht überarbeitet. Diese überarbeitete Fassung wird nun auch vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zur Anwendung bei der Dokumentation der Bau- und Abbruchabfälle nach der GewAbfV empfohlen.
Unsere Mitglieder können hier das Merkblatt zur Gewerbeabfallverordnung sowie die Dokumentationshilfe zur „Getrenntsammlung von Bauabfällen bei Bau- und Abbruchmaßnahmen nach der Gewerbeabfallverordnung“ herunterladen.