Bekanntlich trägt in der gesetzlichen Unfallversicherung – anders als in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung – allein der Arbeitgeber den Beitrag. Es gilt das Umlageverfahren, dass heißt nach Ablauf eines Kalenderjahres werden die Kosten der Berufsgenossenschaft sowie die gesetzlich vorgegebenen Ausgaben für Heilbehandlungen, Rehabilitationen, Renten usw. abgerechnet und auf dieser Basis Beiträge rückwirkend für das vorangegangene Kalenderjahr beschlossen. Um die laufenden Kosten während eines Kalenderjahres zu decken, erhebt die Berufsgenossenschaft sechsmal im Jahr einen Vorschuss.
Höhere Belastungen für 2020 und 2021
Im vergangenen Jahr hatte die BG BAU den Beitrag für das Jahr 2019 im Vergleich zum Vorschuss senken können. Über eine weitere Absenkung des Vorschusses für 2020 wurden die Betriebe zusätzlich entlastet. Das war – wie sich jetzt herausstellt – zu optimistisch. Der tatsächliche Beitragsfuß liegt bei 0,41 und damit höher als der von den Betrieben bereits bezahlte Vorschuss. Ursächlich hierfür sind vor allem zurückgehende Einnahmen der BG BAU aus dem gesetzlichen Lastenausgleichsverfahren. Da es der Bauwirtschaft trotz Corona im Vergleich besser ging als anderen Branchen, fiel die Unterstützung durch die anderen Berufsgenossenschaften niedrigen aus. Außerdem waren die Lohnsteigerungen 2020 deutlich geringer als von der BG BAU prognostiziert.
Auch für das laufende Jahr ist der Vorstand der BG BAU vorsichtig. Der Vorschussfuß steigt auf 0,42 und liegt damit um 2,43 Prozent höher als der Beitrag 2020. Die Beitragsbescheide werden voraussichtlich Ende April versandt.