Zum einen hat er endgültig den Weg freigemacht für die Wiedereinführung der Meisterpflicht in insgesamt zwölf derzeit zulassungsfreien Handwerken. Die Politik korrigiert damit ihre Fehlentscheidung aus dem Jahr 2003 und setzt ein wichtiges Signal für Qualität, Verbraucherschutz und eine attraktive Ausbildung im Baubereich. Nach Inkrafttreten der Regelung, voraussichtlich im Januar oder Februar 2020, müssen Fliesenleger, Estrichleger, Parkettleger sowie Betonstein- und Terrazzohersteller grundsätzlich wieder einen Meisterbrief nachweisen. Für aktuell bestehende Betriebe gilt Bestandsschutz.
Genauso erfreulich ist, dass der Bundesrat im dritten Anlauf endlich den Weg frei macht für eine effektive steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Damit werden energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum ab 2020 durch einen Abzug von 20 Prozent der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert. Förderfähig sind – wie von uns seit langem gefordert – auch Einzelmaßnahmen, z. B. die Dämmung von Wänden und Dächern oder die Erneuerung der Fenster oder Außentüren.