Investitionen in Infrastruktur | Die Mittel für Verkehrsinvestitionen des Bundes sollen mindestens auf dem heutigen hohen Niveau (14,2 Mrd. Euro) fortgeführt werden. Weiterhin gilt: Erhalt vor Neu-und Ausbau. | |
ÖPP-Projekte | ÖPPs der 1. bis 3. Staffel im Bundesautobahnbau sollen realisiert werden, wenn deren Wirtschaftlichkeit nachgewiesen ist. | |
Autobahn-Privatisierung | Die Privatisierung der (Bundesfern-)Straßeninfrastruktur und der "Infrastrukturgesellschaft Verkehr" soll ausgeschlossen bleiben. | |
Planungs-beschleunigung | Die GroKo will ein Planungs- und Baubeschleunigungsgesetz verabschieden sowie die rechtlichen Vorgaben für Infrastrukturprojekte erleichtern. | |
Kommunalstraßen | Die Mittel für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) sollen bis 2021 auf jährlich eine Milliarde Euro erhöht und danach jährlich dynamisiert für Aus- und Neubaumaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. | |
BIM im Bundesfernstraßenbau | „BIM“ soll baldmöglichst bei allen neu zu planenden Verkehrsinfrastrukturprojekten zur Anwendung gebracht werden. | |
Fahrverbote für Dieselfahrzeuge | Innenstadtfahrverbote für Dieselfahrzeuge sollen vermieden werden. | |
Neue LuFV mit DB AG | Die neue Bundesregierung will mit der Deutschen Bahn AG eine neue Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung abschließen (LuFV III). | |
EU-Umweltrecht | Das EU-Umweltrecht soll künftig strikt 1:1 umgesetzt werden. | |
Hochwasserschutz-programm | Das Nationale Hochwasserschutzprogramm, das auch Maßnahmen in Bayern enthält, soll umgesetzt und gestärkt werden. | |
Recycling | Abfallvermeidung und Recycling sollen gestärkt werden, die Einsatzmöglichkeiten für recycelte Materialien sollen verbessert und entsprechende Anreize sowie mögliche gesetzliche Pflichten geprüft werden. Die Produktverantwortung soll weiterentwickelt und das Recyclingpotenzial relevanter Abfallströme wie Altholz verbessert werden. | |
Mantelverordnung | Mit der Mantelverordnung soll ein bundeseinheitlicher und rechtsverbindlicher Rahmen für die Verwertung mineralischer Abfälle geschaffen werden, der praxistauglich sowie kosteneffizient ausgestaltet ist und Entsorgungsengpässe vermeidet. Den Ländern soll mit der Aufnahme einer Öffnungsklausel die Möglichkeit eingeräumt werden, bereits bestehende und bewährte länderspezifische Regelungen bei der Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen gesetzlich abzusichern. |
Hier geht's zu Teil 1: „Das plant die GroKo: Teil 1 – Steuern, Wohnen und Bauen“
Hier geht's zu Teil 3: „Das plant die GroKo: Teil 3 – Arbeit und Soziales“