Gemein ist den betroffenen Fahrzeugen, dass sie von den Fahrzeugherstellern und den Zulassungsstellen als Lkw eingestuft werden - kraftfahrzeugsteuerlich jedoch eine Einstufung als Pkw vorgenommen wird. Zudem sorgt die Rechtsprechung verschiedener Gerichte und des Bundesfinanzhofes sowie die Aufstellung diverser Kriterien im Ergebnis für erhebliche Rechtsunsicherheit.
Forderungen an Finanzminister Füracker
Die Rückmeldungen aus unserem Mitgliederkreis haben gezeigt, dass die Betroffenheit bei unseren Mitgliedern groß ist. Wir haben uns deswegen an den Bayerischen Finanzminister Albert Füracker gewandt, um die Rechtsunsicherheit für unsere Unternehmen zu beenden und gesetzliche Maßnahmen zu erreichen, die die Besteuerung der typischen Baustellenfahrzeuge als Lkw sicherstellen.
Parallel dazu haben wir konkrete Fälle aus dem Mitgliederkreis an unseren Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) weitergeleitet, der sich seinerseits unterstützend an das Bundesfinanzministerium wenden wird.
Einen ausführlichen Artikel dazu lesen Sie in unserer nächsten BLICKPUNKT BAU-Ausgabe 1/2019.