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Landtag fordert Öffnungsklausel für Verfüllungen

Der Bayerische Landtag hat am 27. Januar 2021 einen Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion beschlossen, mit dem die Bayerische Staatsregierung aufgefordert wird, sich dafür einzusetzen, dass in die Mantelverordnung auf Bundesebene eine Länderöffnungsklausel aufgenommen wird, die die Fortführung der bewährten bayerischen Verfüllpraxis ermöglicht.

Wir hatten im vergangenen Jahr in rund 20 Einzelgesprächen im Bayerischen Landtag auf die bereits heute prekäre Situation bei der Entsorgung von Böden und den drohenden Deponienotstand im Falle des Inkrafttretens der Mantelverordnung ohne eine entsprechende Öffnungsklausel hingewiesen. In der Begründung greift der Antrag eine ganze Reihe der von uns vorgetragenen Argumente auf. Insgesamt – so der Antrag – sei die Ersatzbaustoffordnung in der vom Bundesrat beschlossenen Form abzulehnen, da sie nicht mit den Interessen der Wirtschaft vereinbar und nicht praktikabel sei. 

Die Entscheidung des Landtags stärkt den Bundesministern Seehofer und Scheuer, die zwischenzeitlich beide ihre Ablehnung der Mantelverordnung in der aktuell vorliegenden Form erklärt haben, den Rücken. 

Öffnungsklausel für Verfüllungen

Foto: LBB