Vorbehaltlich der letztendlichen Beschlüsse werden die Mautsätze, abhängig von der Schadstoffklasse und dem zulässigen Gesamtgewicht (zGG), wie folgt festgelegt:
Mautsätze in Cent je mautpflichtigem Kilometer ab 01.01.2019 | ||||
Schadstoffklasse | 7,5 – 11,9t zGG | 12-18 t zGG | Mehr als 18t zGG | |
Bis 3 Achsen | Ab 4 Achsen | |||
Euro 6 | 9,3 | 12,8 | 17,3 | 18,7 |
Euro 5 | 10,4 | 13,9 | 18,4 | 19,8 |
Euro 4 | 11,4 | 14,9 | 19,4 | 20,8 |
Euro 3 | 14,6 | 18,1 | 22,6 | 24,0 |
Euro 2 | 15,6 | 19,1 | 23,6 | 25,0 |
Euro 0/1 | 16,7 | 20,2 | 24,7 | 26,1 |
Laut einer Beispielrechnung der SVG Bundeszentralgenossenschaft Strassenverkehr eG ergibt sich durch die Mauterhöhung bei einem durchschnittlichen Fahrzeugzug (4 Achsen und mehr als 18t zGG) in der Transportbranche eine Steigerung der gesamten Fahrzeugkosten um 5,7%.
Diese Kostensteigerung sollte in Angebote, die in das Jahr 2019 hineinreichen, einkalkuliert werden. Ferner ist zu erwarten, dass auch Baustofflieferanten ihre Preise aufgrund der erhöhten Transportkosten (erneut) anheben werden.
Ausführlichere Informationen zur Preiserhöhung bei der LKW-Maut entnehmen Sie bitte der Oktoberausgabe von Blickpunkt Bau.