In BLICKPUNKT BAU 5/2021 auf Seite 7 hatten wir darüber berichtet, dass eine schriftliche Antragstellung möglich ist. Die Online-Antragstellung vereinfacht nun das Verfahren. Erforderlich dafür ist jedoch, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung sämtliche Mautaufstellungen/Abrechnungsinformationen für diesen Zeitraum vorliegen. Zwischenzeitlich stehen auch die Erstattungsbeträge fest, die sich aufgrund der korrigierten Infrastrukturkosten ergeben sowie die neuen Mautsätze ab 1. Oktober 2021. Aufgrund der Vielzahl an Erstattungsanträgen ist laut BAG mit einer Auszahlung der Erstattungsbeträge nicht vor Mitte des Jahres 2022 zu rechnen.
Das BAG-Online-Portal finden Sie unter www.antrag-gbbmvi.bund.de.
Eine vergleichende Übersicht der Mautsätze seit dem 1. Januar 2019 und ab dem 1. Oktober 2021 finden Sie unter der Quick-Link-Nr. 234300000. Eine Tabelle mit den Erstattungssätzen für den Zeitraum vom 28. Oktober 2020 bis 30. September 2021 wurde unter der Quick-Link-Nr. 234400000 eingestellt. Beide Dateien finden Sie anbei zum Download.