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Radon in Gebäuden: Informationen auf einen Blick

Seit 2018 sind Radon-Schutzmaßnahmen an Gebäuden aus gesundheitlichen Gründen im Strahlenschutzgesetz geregelt. Seit Februar 2021 ist in Bayern mit dem Landkreis Wundsiedel im Fichtelgebirge ein Radon-Vorsorgegebiet ausgewiesen, in dem zusätzliche gesetzliche Regelungen gelten.

Radoninformationen für Baufachleute aufbereitet

Um den Radonschutz bei Neubauten und in Bestandsgebäuden umzusetzen, sind vor allem Planer und Baufachleute gefragt. Dafür stehen ihnen verschiedene Radon-Schutzmaßnahmen zur Verfügung, die teilweise verpflichtend, teilweise freiwillig sind.

Alle Informationen dazu hat das Bayerische Landesamt für Umwelt in der Broschüre „Radon kompakt für Baufachleute“ zusammengefasst. Sie finden die Broschüre anbei zum Download.

Radon

Infografik: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS); www.bfs.de