Änderungen im Überblick
Im Wesentlichen sieht das Gesetz vor, dass beruflich qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten in Deutschland arbeiten dürfen, wenn sie einen Arbeitsplatz vorweisen und ausreichend deutsch sprechen können. Der Fachkräftebegriff umfasst dabei Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit qualifizierter Berufsausbildung.
Die bisherige Beschränkung auf Engpassberufe wird aufgegeben. Zudem wird künftig bei anerkannter Qualifikation und Arbeitsvertrag auf eine Vorrangprüfung verzichtet, wonach bisher zu prüfen war, ob es für die Stelle nicht auch einen geeigneten deutschen Bewerber oder EU-Bürger gibt.
Baubranche nicht berücksichtigt
Für die Baubranche droht durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz eine Verschärfung des Fachkräftemangels, da die Beschränkung der Zuwanderung auf qualifizierte Fachkräfte am Bedarf der Baubranche vorbeigeht. Rund 40.000 Menschen aus dem Westbalkan arbeiten auf deutschen Baustellen – die meisten davon als Bauhelfer ohne Berufsausbildung. Diese Arbeitskräfte verrichten Tätigkeiten, die kaum eine heimische Fachkraft übernehmen will, wie etwa Eisenbiegen.
Westbalkan-Regelung
Seit 2016 ermöglicht die Westbalkan-Regelung Menschen aus der Wesbalkanregion, in Deutschland eine Arbeitserlaubnis zu beantragen, wenn sie ein verbindliches Arbeitsangebot vorweisen können. Die Westbalkan-Regelung ist bis Ende 2020 befristet.
Aufgrund des nun beschlossenen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes steht zu befürchten, dass die Westbalkan-Regelung nicht verlängert wird. Da das Gesetz lediglich qualifizierte Fachkräfte berücksichtigt und keine Ausnahmen für die Baubranche vorsieht, werden wir uns zusammen mit unserem Zentralverband nun dafür einsetzen, dass die Westbalkan-Regelung über das Jahr 2020 hinaus dauerhaft beibehalten – zumindest aber verlängert wird.