Darin wird u.a. die Wiedereinführung des bis 2004 bestehenden Verbots unlauterer Werbung für die selbständige Erbringung handwerklicher Dienst- oder Werkleistungen, insbesondere bei der Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks, und die Erweiterung der Befugnisse der zuständigen Behörden bei der Verfolgung von Schwarzarbeit gefordert.
„Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Abschaffung des Verbots der Werbung für ein zulassungspflichtiges Handwerk ohne Eintragung in die Handwerksrolle sowohl den in aller Regel gutgläubigen Kunden als auch den Meisterbetrieben des Bau- und Ausbauhandwerks massiv schadete. Seit es keine Ordnungswidrigkeit mehr ist, dass „schwarze Schafe“ z.B. mit Kleinanzeigen unter Angabe einer Mobilfunknummer etwa für die Ausführung von Maurer- oder Stukkateurarbeiten werben, hat diese Form der unlauteren Werbung zu Lasten der Qualität und des gesamten Handwerks enorm zugenommen. Es ist doch widersinnig, dass es selbsternannten „Bauhandwerkern“ zwar verboten ist, zulassungspflichtige Handwerke auszuüben, dass sie aber dafür werben dürfen, ohne dass die Behörden eingreifen können“, machte Demharter die Position des Baugewerbes deutlich.
Der Bundesrat wird auf seiner Plenarsitzung am 8. Juli 2011 über den Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen einen Beschluss fassen.