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Ausdehnung der Lkw-Maut

Ab 1. Juli 2018 werden neben den Autobahnen und autobahnähnlichen Bundesstraßen auch alle sonstigen Bundesstraßen in die Mautpflicht für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen einbezogen.

Was ändert sich?

Bislang umfasste das mautpflichtige Streckennetz circa 15.000 km Autobahnen und ausgewählte Bundesstraßen. Durch die Erweiterung auf alle Bundesstraßen vergrößert es sich auf knapp 52.000 km. Die Betroffenheit des Handwerks wird dadurch deutlich zunehmen, da künftig auch vermehrt regional tätige Betriebe mautpflichtig werden.

Was bleibt gleich?

Wie bisher gilt die Lkw-Maut nur für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen. Hierbei ist weiterhin zu beachten, dass stets der gesamte Fahrzeugzug einzubeziehen ist. Die Entrichtung der Maut kann weiterhin auf zwei Wegen erfolgen. Bei der automatisierten Mauterfassung wird eine „On Board Unit“ in die Fahrzeuge eingebaut. Diese übermittelt in regelmäßigen Abständen die Fahrdaten und die für die Mautberechnung notwendigen Fahrzeugmerkmale. Alternativ können Unternehmen das manuelle Einbuchungsverfahren nutzen. Hierbei wird die Maut vor Beginn der Fahrt bezahlt. Die Bezahlung erfolgt entweder online über Smartphone, Tablet oder einen PC oder auch über stationäre Mautstellenterminals.

Was ist besonders zu beachten?

Im Vorfeld der Mautausdehnung kann es beim Einbau von On Board Units zu Engpässen kommen. Der Einbau wird ausschließlich von dem zertifizierten Servicepartner Toll Collect vorgenommen. Betriebe, die künftig die automatisierte Mauterfassung mittels On Board Unit nutzen möchten, sollten sich daher rechtzeitig mit einem Servicepartner in ihrer Gegend in Verbindung setzen.

Lkw-Maut