Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des § 17 VTV, der die neue eingeführte monatliche Kopfpauschale in Höhe von 18 Euro für Angestellte enthält, ist nunmehr rückwirkend zum 11. März 2021 erfolgt.
Befreit das Vorliegen einer Pandemie die Vertragspartner von ihren Leistungspflichten?
Es ist davon auszugehen, dass es sich bei den Auswirkungen der Corona-Pandemie um höhere Gewalt handeln kann,…
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat am 1. Juli 2020 ein Rundschreiben zum Umgang mit den coronabedingten Mehrkosten auf Baustellen veröffentlicht. Danach wird…