Sozialversicherungsbeiträge | Die Sozialversicherungsbeiträge sollen bei unter 40 Prozent stabil gehalten werden. Beitragssenkend wirkt sich dabei die Absenkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozent aus. Die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wirkt jedoch beitragssteigernd. Unklar ist, ob die Finanzierung der geplanten Grundrente, die Mütterrente II und die Beibehaltung eines Rentenniveaus von 48 Prozent aus Beitrags- oder aus Steuermitteln erfolgt. | |
Altersvorsorgepflicht | Für fairen Wettbewerb im Baugewerbe ist die vorgesehene Altersvorsorgepflicht für alle Selbständigen wichtig. Es besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen einer Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder anderen insolvenzsicheren Lösungen. | |
Sachgrundlose Befristung | Die Möglichkeiten der befristeten Beschäftigung werden reduziert. Sachgrundlose Befristungen werden zur Ausnahme. Kettenbefristungen werden abgeschafft. | |
Teilzeit- und Befristungsrecht | Es wird ein Recht auf befristete Teilzeit in Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern eingeführt. In Betrieben mit 46 bis 200 Mitarbeitern wird dazu eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt, wonach der Anspruch lediglich einem pro angefangenen 15 Mitarbeitern gewährt werden muss. Bei Überschreitung dieser Grenze kann der Arbeitgeber einen Antrag auf befristete Teilzeit ablehnen. |
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