Im ersten Schritt ist eine Registrierung mit E-Mail-Adresse und Passwort auf lda.dsb-meldung.de erforderlich. Nach Erhalt einer Bestätigungs-E-Mail und Klick auf einen Bestätigungslink kann der Verantwortliche im zweiten Schritt unter seinem eigenen Account die Meldung des Datenschutzbeauftragten vornehmen. Zum Nachweis der vorgenommen Mitteilung gibt es die Möglichkeit, sich eine offizielle Meldebescheinigung herunterzuladen und auszudrucken.
Frist bis 30. Semptember 2018
Betroffen von der Meldepflicht sind nur Unternehmen, die einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Die Meldung muss spätestens bis 30. September 2018 erfolgen. Verstöße gegen die Meldepflicht werden mit einer erheblichen Geldbuße gem. Art. 83 Abs. 4 lit a) DSGVO bedroht. Eine Negativmeldung – also eine Mitteilung, dass kein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss – ist nicht erforderlich.