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Meldeportal für Datenschutzbeauftragte freigeschaltet!

Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet, die Kontaktdaten ihres Datenschutzbeauftragten bei der Aufsichtsbehörde zu melden. Die für Unternehmen zuständige Aufsichtsbehörde hat am 17. Juli 2018 ihr Online-Meldeportal freigeschaltet.

Im ersten Schritt ist eine Registrierung mit E-Mail-Adresse und Passwort auf lda.dsb-meldung.de erforderlich. Nach Erhalt einer Bestätigungs-E-Mail und Klick auf einen Bestätigungslink kann der Verantwortliche im zweiten Schritt unter seinem eigenen Account die Meldung des Datenschutzbeauftragten vornehmen. Zum Nachweis der vorgenommen Mitteilung gibt es die Möglichkeit, sich eine offizielle Meldebescheinigung herunterzuladen und auszudrucken.

Frist bis 30. Semptember 2018

Betroffen von der Meldepflicht sind nur Unternehmen, die einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Die Meldung muss spätestens bis 30. September 2018 erfolgen. Verstöße gegen die Meldepflicht werden mit einer erheblichen Geldbuße gem. Art. 83 Abs. 4 lit a) DSGVO bedroht. Eine Negativmeldung – also eine Mitteilung, dass kein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss – ist nicht erforderlich.

Meldeportal für Datenschutzbeauftragte